Der Faktor in der Lohnsteuerklasse 4

Wie hoch ist der Faktor in der Steuerklasse 4? Hier finden Sie Erklärungen und Beispiele zum Faktorverfahren mit einem Link zur Online Berechnung


Die Lohnsteuerklasse 4 ist eine Steuerklasse für Verheiratete. Der Faktor in der Lohnsteuerklasse 4 ist ein Multiplikator für die Lohnsteuer beider Ehegatten, welcher entsprechend der Steuervorteile des Ehegattensplittings ermittelt wird. Da der Faktor zwischen 0 und 1 liegt, ist die Höhe der Lohnsteuer in der Steuerklasse 4 mit Faktor niedriger (oder gleich bei Faktor 1) als in der Steuerklasse 4 ohne Faktor.

Beispiel: Der beim Finanzamt beantragte und ermittelte Faktor beträgt 0,5. In der Steuerklasse 4 ohne Faktor ergibt sich eine monatliche Lohnsteuer von 500 Euro. Mit Faktor beträgt diese dann nur 250 Euro.



   

Ermittlung des Faktors

Vereinfacht dargestellt wird zur Ermittlung des Faktors das Gesamteinkommen beider Ehegatten durch 2 geteilt und die Lohnsteuer in der Steuerklasse 4 ermittelt. Der so berechnete Lohnsteuerbetrag wird verdoppelt und in Relation zur real gezahlten Lohnsteuer in der Steuerklasse 4 ohne Faktor gesetzt (Prinzip des Ehegattensplitting). Der Faktor lässt sich unter nachfolgendem Link entsprechend dem Faktorverfahren mit dem online Steuerklassenrechner berechnen.



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Wann ist der Faktor 1?

Der Faktor ist 1, wenn beide Ehegatten das gleich Einkommen beziehen.

Beispiel: Das Jahreseinkommen beträgt für beide Ehegatten 40.000 Euro. Insgesamt also 80.000. Laut Ehegattensplitting würden die Ehegatten bei einem Gesamteinkommen von 80.000 Euro Lohnsteuer zahlen. Eine gerechte Verteilung der Lohnsteuer ist bereits gegeben, wenn beide gemäß Steuerklasse 4 ohne Faktor besteuert werden. Der Faktor braucht somit die Lohnsteuer der Steuerklasse 4 nicht verändern und bleibt 1.

Anmerkung: Wenn beide in der Steuerklasse 4 ohne Faktor keine Lohnsteuerzahlen würden, ist der Faktor auch gleich 1 (oder er kann auch niedriger sein). Denn es hätte keine Auswirkungen, da bei 0 Euro Lohnsteuer der Faktor keine Rolle spielt.

   

Wann ist der Faktor 0?

Der Faktor ist 0, wenn einer der beiden Eheleute in der Steuerklasse 4 ohne Faktor Lohnsteuerzahlen würde, aber bei der Hälfte des Gesamtverdienstes keine Lohnsteuer anfallen würde.

Beispiel: Ein Ehepartner verdient in 2024 40.000 Euro brutto, der ander 0 Euro. In der Steuerklasse 4 ohne Faktor würde für den ersten Ehepartner Lohnsteuer anfallen. Verteilt man das Einkommen aber auf beide Ehepartner, so fällt bei einem Einkommen von 20.000 Euro in der Steuerklasse 4 keine Lohnsteuer an. Entsprechend ist der Faktor 0 und der erste Ehepartner zahlt keine Lohnsteuer.

   

Wann ist der Faktor zwischen 0 und 1?

Der Faktor liegt zwischen 0 und 1, wenn beide Eheleute zusammen genommen Lohnsteuer zahlen aber unterschiedliche Einkommen haben. In diesem Fall wirkt sich das Ehegattensplitting positiv auf die Lohnsteuer aus, so dass sich ein Faktor kleiner 1 ergibt. Zur Online Berechnung wurde weiter oben hingewiesen.

   

Hat der Faktor Auswirkungen auf die SV-Beiträge?

Nein, das Faktorverfahren hat nur Auswirkungen auf die Lohnsteuer bzw. damit verbunden den Soli und die KiSt und somit auch auf das Netto. Allerdings werden durch Abgabe einer Steuererklärung die Steuervorteile bei Wahl der Steuerklassen 4/4 mit oder ohne Faktor wieder ausgeglichen. Insofern ergibt sich durch die Beantragung des Faktors nur ein zeitlich vorgezogener Steuervorteil. Im Hinblick auf vom Netto abhängenden Lohnsteuierersatzleistungen, kann die Nettoerhöhung jedoch zu Vorteilen führen.


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