Kostenloser Steuerklassenrechner für 2025
Welches ist die günstigste Steuerklasse für Verheiratete auch für Lohnersatzleistungen und welcher Steuerklassenfaktor ergibt sich für das Faktorverfahren bei Ehegatten?
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Für Ehegatten kommen grundsätzlich die Steuerklassen 3/5, 4/4 und 5/3 in Betracht. Der Lohn wird in der Steuerklasse 3 mit den geringsten und in der Lohnsteuerklasse 5 mit den höchsten Abzügen belastet. Mit dem kostenlosen Steuerklassenrechner können Sie online die günstigste Steuerklassenkombination nach der Heirat berechnen. Beim Steuerklassenvergleich wird auch das Faktorverfahren bei der Steuerklasse 4 berücksichtigt. Durch Verwendung des Faktors sollen die Steuervorteile durch das Ehegattensplitting zum tragen kommen. Zu beachten ist, dass auch Verwitwete im Todesjahr des Ehegatten und im Jahr danach die Steuerklasse 3 wählen können.
Die Steuerklassenberechnungen orientieren sich am PAP vom 22.11.2024. Hierbei wird offiziell der Lohnsteuertarif für 2024 verwendet. Mit der Option "2025 neu" wird der für 2025 geplante Tarif verwendet. Der Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 und die damit einhergehende Überleitung in Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren ist zum 1.1.2030 vorgesehen.
Optimale Steuerklassenkombination
Mit dem Steuerklassenrechner lässt sich für die Steuerklassenkombinationen 3-5, 5-3 sowie 4-4 mit und ohne Berücksichtigung des Faktorverfahrens die Lohnsteuer berechnen und in einer entsprechenden Lohnsteuer-Tabelle darstellen. Welches die günstigste Steuerklassenkombination nach der Heirat ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei den Lohnsteuerklassen 3/5, 5/3 sowie 4/4 mit Faktorverfahren besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Insofern liegt bei der diesbezüglichen Lohnsteuerminimierung nur eine kurzer Liquiditätsvorteil vor, da die durch das Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer in diesem Fall unabhängig von den genannten Lohnsteuerklassenvarianten ist.
Auf der anderen Seite kann es im Hinblick auf Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bei der Steuerklassenwahl vorteilhaft sein, das Nettogehalt für einen Ehepartner zu maximieren, da sich die Höhe dieser Lohnersatzleistungen am Nettogehalt orientiert. Denken Sie daran, den Wechsel rechtzeitig vorzunehmen. Auch der Faktor der Steuerklasse 4 wird bei der Berechnung der Höhe der Lohnersatzleistungen berücksichtigt.
Der Steuerklassenrechner berechnet die Lohnsteuer für jeden Ehepartner in allen Steuerklassenvarianten. Zusätzlich wird das erwartete zu versteuernde Einkommen mit den daraus resultierenden Steuer-Nachzahlungen bzw. -Erstattungen ermittelt. Als Ergänzung für Alleinstehende werden die Steuern bei den Steuerklassen 1,2 und 6 berechnet. Für die Korrektheit der Ergebnisse durch den Steuerklassen-Rechner wird keine Gewähr übernommen. Die Einkommensteuer und die Steuervorteile können mit folgendem Splittingtabellen-Rechner in einer Tabelle dargestellt werden.
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Berechnungsparameter
Ausgangsgröße für die Steuerklassen-Berechnung ist das Jahresbruttogehalt. Falls ein monatliches Bruttogehalt gewählt wird, sollte dieses daher über das Jahr konstant sein. Um die Steuerklassen berechnen zu können, werden auch Angaben zur Sozialversicherungspflicht benötigt, da entsprechende Beiträge steuerlich berücksichtigungsfähig sind. Bitte passen Sie hierzu auch den Zusatzbeitrag für Angestellte durch die Krankenkassen an, falls dieser von dem vorgegebenem Wert abweicht. Die voraussichtliche Steuersumme für Verheiratete wrd für die Berechnung des Faktors nach dem Splittingverfahren benötigt und in den Resultaten ebenfalls angezeigt.
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Kurze Steuerklassenerläuterung
Nachfolgend werden die 6 möglichen Lohnsteuerklassen gem. § 38b EStG kurz skizziert.
Lohnsteuerklasse 1: Für Alleinstehende
Lohnsteuerklasse 2: Für Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt
Lohnsteuerklasse 3: Für Verheiratete, anderer Ehegatte erhält Steuerklasse 5
Lohnsteuerklasse 4: Für Verheiratete (beide Stkl. 4), auf Antrag mit Faktor
Lohnsteuerklasse 5: Für Verheiratete, anderer Ehegatte bekommt Steuerklasse 3
Lohnsteuerklasse 6: Bei 2. Dienstverhältnis oder, falls der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht abrufen darf.
Für die Steuerklassenberechnung von Ehepaaren kommen die Steuerklassen 3/5 und 4/4 in Betracht. Die Steuerklasse 3 ist die für die Nettoauszahlung günstigste Steuerklasse, da dort der Grundfreibetrag 2 mal zur Geltung kommt. In der Steuerklasse 4 wird dieser nur 1 mal berücksichtigt. Die Steuerklasse 5 ist die ungünstigste von diesen Steuerklassen für Ehegatten, da der Grundfreibetrag überhaupt nicht berücksichtigt wird. Ebenfalls Vorteilhaft ist die Steuerklasse 2, da hier der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt wird. Er beträgt in 2025 4.260 Euro (2024: 4.260 Euro).
Die Steuerklasse 4 mit Faktor ist günstiger als die Lohnsteuerklasse 4 ohne Faktor, da der beim Finanzamt zu beantragende Faktor entsprechend des Splittingtarifs berechnet wird und kleiner als 1 ist. Die einbehaltene Lohnsteuer ist in der Steuerklasse 6 von allen Lohnsteuerklassen am höchsten. Eine Berechnungsmöglichkeit aller Steuerklassen finden Sie auf der Seite Netto-Brutto-Rechner.net. Die Lohnabrechnung von Minijobs (450 Euro Jobs) erfolgt pauschal und daher ohne Steuerklasse.
Grundfreibeträge je Steuerklasse 2023-2025
Steuerklasse | 2025 | 2024 | 2023 |
---|---|---|---|
1 | *12.084 Euro | 11.784 Euro | 10.908 Euro |
2 | *12.084 Euro | 11.784 Euro | 10.908 Euro |
3 | *24.168 Euro | 23.568 Euro | 21.816 Euro |
4 | *12.084 Euro | 11.784 Euro | 10.908 Euro |
5 | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
6 | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
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Steuerklassenänderung
Ehegatten und Lebenspartner können durch einen gemeinsamen Antrag ihre Steuerklassen nach § 39 (6) EStG ändern lassen. Für den Antrag beim Finanzamt kann das nachfolgende Formular für den Steuerklassenwechsel verwendet werden. Der Steuerklassen-Rechner ermittelt die Steuern für die im Antrag in Frage kommenden Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4/4. Die Steuerklasse 4 kann zusammen mit einem Faktor beantragt werden. Mit Hilfe des Faktors wird die einzubehaltende Lohnsteuer entsprechend dem Splittingverfahren ermittelt. Sollen zusätzliche Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben sowie weitere steuermindernde Beträge steuermindernd beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden sollen, ist ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu stellen. Der Steuerklassenwechsel wird erst mit Beginn des Monats wirksam, welcher auf das Datum der Antragstellung folgt. Das Formular ist von beiden Ehegatten zu unterschreiben. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, falls beide Ehegatten/Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und im laufenden Kalenderjahr eine der beiden Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4/4 mit Faktor vorlag (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG ). Interessante Informationen zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2025 gibt es auch im Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2023.
Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5
Die Besteuerung in den Steuerklassen 3 und 5 ist stark unterschiedlich, da in Steuerklasse 3 eine Berücksichtigung von 2 Grundfreibeträgen erfolgt, während sich in Steuerklasse 5 kein Grundfreibetrag steuermindernd auswirkt. Bei 2 verdienenden Ehegatten ist es in diesem Fall nicht einfach, eine gerechte Verteilung der Steuerlast herbeizuführen. Aus diesem Grund ist es angedacht, die beiden Steuerklassen abzuschaffen. Als Alternative zur Nettomaximierung bleibt dann nur die Steuerklasse 4 mit Faktor.
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